Menü
Tanzen Allgemein 

Gehe zum Thema: vorigesnächstes
Navigation: Themen-ÜbersichtNeues ThemaSucheAnmelden
Meine Freundin will einen Verein gründen wer kennt sich hiermit aus
Autor: Verein (194.24.158.---)
Datum: 18. Oktober 2008 14:51

Meine Freundin will einen Verein gründen, wer kann Ihr helfen? DANKE


Re: Meine Freundin will einen Verein gründen wer kennt sich hiermit aus
Autor: sz1610 (212.17.87.---)
Datum: 03. November 2008 09:23

Dafür ist das Innenministerium zuständig. Am besten nachsehen unter:
[www.bmi.gv.at]

Auszug aus dieser homepage:

Vereinswesen - Erste Schritte
Zuallererst braucht es den Entschluss, einen Verein ins Leben zu rufen. Dabei kann es sich noch um die Absicht eines Einzelnen handeln.

Für das weitere Geschehen gibt das Vereinsgesetz 2002 vor, dass ein ideeller Verein aus mindestens zwei Personen besteht. Die Vereins-gründung zerlegt das Gesetz in zwei Phasen, wofür im österreichischen Gesellschaftsrecht übliche Begriffe verwendet werden. Es unterscheidet zwischen der Errichtung und der Entstehung des Vereins.

Die Errichtung des Vereins ist eine interne Angelegenheit zwischen den Vereinsgründern: Mindestens zwei Personen beschließen die Gründung eines bestimmten Vereins und einigen sich über die Statuten dieses Vereins. Das ist die "Gründungsvereinbarung". Diese Vereinbarung inklusive Statuten bildet die zivilrechtliche Grundlage für die weiteren Schritte der Vereinsgründung.

Vereinsgründer (und Vereinsmitglieder) können natürliche Personen (Menschen) und/oder juristische Personen (zB andere Vereine), aber auch rechtsfähige Personengesellschaften (zB OHG) sein. Natürliche Personen brauchen die österreichische Staatsbürgerschaft nicht zu besitzen.

Der errichtete Verein ist noch kein eigenes Rechtssubjekt, solange er nicht entstanden ist. Er kann sich aber schon "konstituieren" und vorweg seine ersten "organschaftlichen Vertreter" bestellen. Damit sind die nach den Statuten zur Vertretung des künftigen Vereins befugten Funktionäre gemeint. Diese können dann auch gleich die Errichtung des Vereins bei der Behörde anzeigen. Den Gründern bleibt es aber unbenommen, sich mit der Bestellung solcher Vertreter Zeit zu lassen und die Anzeige selbst vorzunehmen.

Jedenfalls braucht es als nächsten Schritt die Anzeige der Errichtung bei der Vereinsbehörde durch die Gründer oder die schon bestellten Vertreter. Damit wird die anschließende Entstehung des Vereins zu einer äußeren Angelegenheit.

Der Verein entsteht mit positivem Abschluss des durch die Anzeige ausgelösten vereins-behördlichen Verfahrens als Rechtssubjekt; er erwirbt eigene Rechtspersönlichkeit als juristische Person.

Ist also die Gründung eines bestimmten Vereins beabsichtigt, sind als Nächstes seine Statuten auszuarbeiten, die zum Bestandteil der Gründungsvereinbarung werden sollen.


Du bist nicht angemeldet. Klicke auf 'Anmelden' um Dich zu registrieren oder einzuloggen! Als angemeldeter Foren-Benutzer hast Du viele Vorteile.
Dein Name: 
Deine E-Mail: 
Thema: 

 


Dancing Stars Fanpage - Der Tanzwettbewerb  |  Let's Dance - Die RTL Tanzshow
Freunde finden  |  Babyforum - Elternforum  |  Babyshop - Kindershop  |  Öko-Portal - Ökolinks  |  Tanzen
Tanzpartner | Tanzforum | Tanzshop | Tanzschuhe | Tanzlinks | Salsa | Tango | Tanzwerbung | Hip Hop
www.tanzpartner.info | www.tanzpartner.cc | www.tanzpartner1.de | www.tanzpartner.at